Info für Raubfischangler

Mit der neuen Gewässerordnung seit diesem Jahr gibt es eine neue Regel für Kunstköder in Salmonidengewässern (grüne / gelbe Strecken):

4.3.2

In Salmonidengewässern darf vom 01.05. – 30.09. mit Flug- oder Spinn- angel und vom 01.10. – 31.12. nur mit der Flugangel geangelt werden. Die Flugangel darf nur mit künstlichen Flugangelködern und die Spinnangel darf nur mit künstlichen Spinnködern bestückt werden. Alle verwendeten Köder dürfen nur einen einschenkligen, widerhakenlosen Einzelhaken besitzen. Einzelhaken mit selbst angedrücktem Widerhaken sind zulässig

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