Aktuelles vom Verband:
Update: Die Fischereiverordnung seit 01.06.2022 gültig!
Originale Meldung:
Neuregelungen in der Sächsischen Fischereiverordnung (SächsFischVO) verzögern sich
Das für die Fischerei zuständige Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) hat uns mitgeteilt, dass es erneut zu Verzögerungen bzgl. des Inkrafttretens der novellierten Fischereiverordnung kommt, welche ursprünglich mit Beginn des Jahres 2022 Inkrafttreten sollte.
Problematisch ist dieser Umstand, da derzeit formell noch die alte Verordnung gilt und noch nicht die aktualisierten Regelungen, welche bereits in den Fangbüchern/Erlaubnisscheinen für 2022 abgedruckt sind. Ärgerlich ist dieser Umstand, da der Landesverband den Druck der neuen Verordnungsregelungen im Erlaubnisschein 2022 mit dem SMEKUL im letzten Jahr abgestimmt hatte und die Verzögerung des Inkrafttretens uns Anglern schlimmstenfalls auf die Füße fällt.
Wir bleiben dran und hoffen, dass das SMEKUL nun zügig die inhaltlich fertigen Neuregelungen der SächsFischVO in Kraft setzt, damit alle Mitglieder wieder eine Rechtssicherheit haben.
Aktuelle Konfliktpunkte am Angelgewässer sind derzeit vorallem folgende Regelungen:
– Schonzeit Regenbogenforelle:
bisher (gilt jetzt): Schonzeit 01.10.-30.04.
zukünftig: Schonzeit nur in Fließgewässern
– Hegenennutzung in freigegebenen Gewässern:
bisher (gilt jetzt): eine Hegene darf bis zu fünf Anbissstellen haben
zukünftig: Es darf gleichzeitig mit zwei Hegenen mit insgesamt maximal sechs Anbissstellen gefischt werden.
Sobald das SMEKUL uns über das Inkrafttreten in Kenntnis setzt, werden wir darüber informieren! Im Anhang sind noch einmal alle für die Angelfischerei relevanten Änderungen aufgeführt, welche erst mit Inkrafttreten rechtskräftig werden (Auszug aus F&A 04/2021; PDF).
https://www.landesanglerverband-sachsen.de/user_content/newsevents/SaechsFischVO_Aenderungen_2022.pdf
Quelle: https://www.anglerverband-sachsen.de/2022/03/10/saechsische-fischereiverordnung/