Wichtig: Individuelles Nachtangeln zwischen 0 Uhr und 5 Uhr derzeit nicht gestattet

Hallo Angelfreunde,

Update:

Da die Inzidenz im Landkreis Bautzen nun stabil weit unter 100 ist steht einem (gemeinschaftlichem) Nachtangeln nichts mehr im Weg.

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Originale Info:

eine wichtige Information von unserem Verband bezüglich der aktuell geltenden Notbremse:

Seit dem 24.04.2021 gelten die Regelungen der bundesweit beschlossenen Corona-Notbremse. Damit verbunden ist eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit zwischen 22:00 und 05:00 Uhr. Der Landesverband Sächsischer Angler e. V. hat bereits in der Entstehungsphase des Gesetzesentwurfes eine Anfrage an das zuständige Ministerium gestellt, ob das individuelle Angeln unter Einhaltung aller Hygienevorschriften als triftiger Grund zum nächtlichen Verlassen der Wohnung in Sachsen anerkannt wird.

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Info für Jugendfischereischeininhaber

Hallo Angelfreunde,

Jugendfischereischeininhaber können bei Nachweis einer zweijährigen Mitgliedschaft in einem Angelverein auch ohne Vorbereitungslehrgang eine Prüfungszulassung bekommen. D. h. alle Jugendliche mit Nachweis einer zweijährigen Mitgliedschaft in einem Verein können sich nach ihrem 14. Geburtstag und bis vor dem 16. Geburtstag zur Prüfung anmelden. Nach dem 16. Geburtstag ist eine Anmeldung dann nicht mehr möglich. Die Anmeldung erfolgt im Zuständigkeitsbereich der Anglerverbände in Dresden, Leipzig und Neukirchen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:
– Kopie Mitgliedsbuch Verein (Beitragsnachweis 2019, 2020 und 2021)
– Kopie gültiger Jugendfischereischein
– Kopie Personaldokument
– ausgefüllter Antrag Ersterwerb Fischereischein (siehe weiterführende Informationen)
– farbiges, aktuelles Passbild

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Warnung der Landestalsperrenverwaltung: Eisflächen auf Stauseen und Flüssen nicht betreten!

Hallo Angelfreunde,

bei allen Winterfreuden derzeit kommt ein Hinweis den wir nicht vernachlässigen sollten:

Eisflächen auf Stauseen und Flüssen nicht betreten! Kein Rodeln auf Deichen! Schneemassen nicht in Flüssen entsorgen!

Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen (LTV) warnt davor, Eisflächen auf Flüssen, Talsperren und anderen Wasserspeichern zu betreten. Durch die schwankenden Wasserspiegel ist das Eis nicht tragfähig. Bei Betreten besteht Lebensgefahr!

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