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Hallo zusammen,
über den Verband haben wir folgende Info erhalten:
„Wenn heute beim Angeln Flusskrebse beobachtet werden, handelt es sich in der Regel nicht um den heimischen Edelkrebs, sondern um nichtheimische Arten. Für fünf dieser Arten werden die Risiken für ökologische Schäden in den Mitgliedstaaten als besonders hoch eingestuft werden. Daher sind zum Beispiel Einfuhr, Handel, Tauschen oder Verschenken sowie Freisetzen in die Umwelt untersagt. Die invasiven Krebsarten gelten auch als Überträger der Krebspest, gegen die sie selbst immun sind. Die Krebspest wird für die starke Dezimierung der heimischen Flusskrebsbestände verantwortlich gemacht.