Coronaunterstützung – Verlängerung Erlaubnisscheine

Hallo Angelfreunde,

aufgrund der aktuellen Corona-Situation hat unser Verband die Gültigkeit der aktuellen Erlaubnisscheine bis Ende Februar 2022 verlängert. Aber lest selbst:

Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Situation, die eine Ausgabe der Fangbücher/Erlaubnisscheine sowie Beitragsmarken für das Jahr 2021 massiv behindert oder teilweise unmöglich macht, räumt uns das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) dankenswerterweise nachfolgende unbürokratische Ausnahmeregelung ein:

  • Wenn mit dem Fangbuch/Erlaubnisschein 2021 auch der Mitgliedsausweis 2021 beim Angeln mitgeführt wird, wird beides zusammen bis Ende Februar 2022 als gültiger Erlaubnisschein 2022 angesehen
  • Der gültige Fischereischein ist ohnehin beim Angeln mitzuführen
  • Bei einer Kontrolle sind alle Dokumente vorzuzeigen (die Verbandsgewässeraufsicht sowie die staatliche Fischereiaufsicht sind über diese Ausnahmeregelung informiert – dennoch ist es ratsam, dieses Schreiben mitzuführen)
  • Diese Ausnahmemöglichkeit ist situationsbedingt und befristet bis 28.02.2022 (in der Hoffnung, dass bis dahin alle Beitragskassierungen abgeschlossen sind)
  • Jahresangelkarten 2021 (des LVSA und der Regionalverbände) von Nichtmitgliedern verlieren Ihre Gültigkeit zum 31.12.2021

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