Info für Jugendfischereischeininhaber

Hallo Angelfreunde,

Jugendfischereischeininhaber können bei Nachweis einer zweijährigen Mitgliedschaft in einem Angelverein auch ohne Vorbereitungslehrgang eine Prüfungszulassung bekommen. D. h. alle Jugendliche mit Nachweis einer zweijährigen Mitgliedschaft in einem Verein können sich nach ihrem 14. Geburtstag und bis vor dem 16. Geburtstag zur Prüfung anmelden. Nach dem 16. Geburtstag ist eine Anmeldung dann nicht mehr möglich. Die Anmeldung erfolgt im Zuständigkeitsbereich der Anglerverbände in Dresden, Leipzig und Neukirchen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:
– Kopie Mitgliedsbuch Verein (Beitragsnachweis 2019, 2020 und 2021)
– Kopie gültiger Jugendfischereischein
– Kopie Personaldokument
– ausgefüllter Antrag Ersterwerb Fischereischein (siehe weiterführende Informationen)
– farbiges, aktuelles Passbild

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Warnung der Landestalsperrenverwaltung: Eisflächen auf Stauseen und Flüssen nicht betreten!

Hallo Angelfreunde,

bei allen Winterfreuden derzeit kommt ein Hinweis den wir nicht vernachlässigen sollten:

Eisflächen auf Stauseen und Flüssen nicht betreten! Kein Rodeln auf Deichen! Schneemassen nicht in Flüssen entsorgen!

Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen (LTV) warnt davor, Eisflächen auf Flüssen, Talsperren und anderen Wasserspeichern zu betreten. Durch die schwankenden Wasserspiegel ist das Eis nicht tragfähig. Bei Betreten besteht Lebensgefahr!

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Verlängerung

Gültigkeit der Erlaubnisscheine 2020 verlängert

Bild: © Anglerverband Sachsen

Hallo Angelfreunde,

aufgrund der aktuellen Situation hat unser Verband die Gültigkeit der aktuellen Erlaubnisscheine bis Ende Februar verlängert. Aber lest selbst:

Liebe Mitglieder,
vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Situation, die eine Ausgabe der Fangbücher/Erlaubnisscheine sowie Beitragsmarken für das Jahr 2021 massiv behindert oder teilweise unmöglich macht, haben wir mit dem sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) als oberste Fischereibehörde im Freistaat Sachsen, nachfolgende unbürokratische Ausnahmeregelung für unsere in den 620 Anglervereinen organisierten sächsischen Anglerinnen und Angler gefunden:

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