Info für Raubfischangler

Mit der neuen Gewässerordnung seit diesem Jahr gibt es eine neue Regel für Kunstköder in Salmonidengewässern (grüne / gelbe Strecken):

4.3.2

In Salmonidengewässern darf vom 01.05. – 30.09. mit Flug- oder Spinn- angel und vom 01.10. – 31.12. nur mit der Flugangel geangelt werden. Die Flugangel darf nur mit künstlichen Flugangelködern und die Spinnangel darf nur mit künstlichen Spinnködern bestückt werden. Alle verwendeten Köder dürfen nur einen einschenkligen, widerhakenlosen Einzelhaken besitzen. Einzelhaken mit selbst angedrücktem Widerhaken sind zulässig

Fisch des Jahres 2018

Bild: © Andreas Hartl

Mit dem Dreistachligen Stichling (Gasterosteus aculeatus) fällt die Wahl auf eine besondere Kleinfischart, die vor allem aufgrund ihres charakteristischen Aussehens und einzigartigen Brutverhaltens zu den bekanntesten heimischen Fischarten gehört. Der Dreistachlige Stichling ist eine von vielen Fischarten, die ein außergewöhnliches Laichverhalten zeigen. Auch jährliche Laichwanderungen gehören dazu.

Gewählt wurde er vom Deutschen Angelfischerverband e.V. (DAFV) gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) und in Abstimmung mit dem Verband Deutscher Sporttaucher e.V. (VDST). Mit der Wahl zum Fisch des Jahres wollen DAFV, BfN und VDST zeigen, dass auch Kleinfischarten wie der Dreistachlige Stichling besondere Aufmerksamkeit verdienen.

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